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Verwaltungsverfahren

Versicherungsschutz und der Leistungsansprüche klärt die Zucker-Berufsgenossenschaft in Verwaltungsverfahren.

Hierzu braucht der Versicherte in der Regel keinen Antrag zu stellen. Aufgrund von Unfallanzeigen bzw. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, von Arztberichten oder aufgrund sonstiger Mitteilungen wird die Zucker-Berufsgenossenschaft "von Amts wegen" tätig.

Im Rahmen der Sachverhaltsermittlungen können z. B. Zeugen zum Unfallhergang vernommen oder ärztliche Gutachten eingeholt werden. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Berufsgenossenschaft meistens durch schriftlichen Bescheid.
Wir versuchen, das Verwaltungsverfahren zügig und ohne unnötigen Aufwand durchzuführen.

Die Betroffenen werden in das Verfahren einbezogen; die dabei erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des Sozialdatenschutzes.