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Versicherte

Der Versicherungsschutz besteht
• ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen.
• bei ständiger und bei vorübergehender Beschäftigung.
  Der Versicherungsschutz ist selbst dann gewährleistet, wenn der Betrieb vom
  Unternehmer noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde.
• oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt hat.
Für Unternehmer besteht bei der Zucker-Berufsgenossenschaft die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Link