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Versicherte
Der Versicherungsschutz besteht
ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht,
Familienstand, Nationalität oder Einkommen.
bei ständiger und bei vorübergehender Beschäftigung.
Der Versicherungsschutz ist selbst dann gewährleistet,
wenn der Betrieb vom
Unternehmer noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
wurde.
oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche
Unfallversicherung gezahlt hat.
Für Unternehmer besteht bei der Zucker-Berufsgenossenschaft
die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. 
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