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Versicherungsfälle

Arbeitsunfall
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise

Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden

um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
bei Fahrgemeinschaften
bei Umleitungen
weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.

Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch die Arbeit zuzieht und die

entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder
die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.