Versicherungsfälle
Arbeitsunfall
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen
gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten,
die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
Instandhaltung
von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge
und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit
von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen
Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem
Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege,
die zum Beispiel nötig werden
um
Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
bei
Fahrgemeinschaften
bei
Umleitungen
weil
der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht
werden kann.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch
die Arbeit zuzieht und die
entweder
in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder
die
nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht
sind.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft
gemeldet werden.
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