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Seminar- und Fahrtkosten
Die Seminarkosten und die Vollpensionspauschale
mit Unterbringung im Einzelzimmer werden von der Berufsgenossenschaft
übernommen.
Lohn- und Gehaltsfortzahlungen sind vom Mitgliedsunternehmen zu leisten.
Anreise mit PKW:
Bei Benutzung des privaten PKW werden pro Kilometer 0,30 Euro erstattet.
Wir bitten Sie, bei dieser Reiseart darauf hinzuwirken, dass der
kürzeste Weg gewählt und das Fahrzeug - bei Entsendung mehrerer Teilnehmer
- voll ausgelastet wird.
Leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung
und tragen Sie zur Einsparung von Reisekosten bei.
Anreise mit der Deutschen Bahn AG:
Erstattet werden die angefallenen Kosten für Hin- und Rückfahrt (Rückfahrkarte).
Taxifahrten sind zulässig, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur
Verfügung stehen.
Die Kosten für die notwendigen Taxifahrten sind zu belegen.
Anreise mit dem Flugzeug:
Erstattet werden diese Kosten nur in Ausnahmefällen. Es bedarf dazu
einer Vorabgenehmigung durch die Berufsgenossenschaft.
Angebot der Berufsgenossenschaft!
Die Berufsgenossenschaft bietet für Bahnfahrer ein kostengünstiges
Reiseticket an. Bitte machen Sie davon Gebrauch. Bei Bedarf wenden
Sie sich spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn an Herrn Bottländer,
Tel. 06131/785-371, damit Ihnen das Ticket rechtzeitig zugesandt werden
kann. Eine Platzkartenreservierung durch die Berufsgenossenschaft
ist nicht möglich. Die Auszahlung der Reisekosten erfolgt bargeldlos.
Die Kosten werden von der BG überwiesen.
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