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  Seminar- und Fahrtkosten

Die Seminarkosten und die Vollpensionspauschale mit Unterbringung im Einzelzimmer werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Lohn- und Gehaltsfortzahlungen sind vom Mitgliedsunternehmen zu leisten.

Anreise mit PKW:
Bei Benutzung des privaten PKW werden pro Kilometer 0,30 Euro erstattet.

Wir bitten Sie, bei dieser Reiseart darauf hinzuwirken, dass der kürzeste Weg gewählt und das Fahrzeug - bei Entsendung mehrerer Teilnehmer - voll ausgelastet wird.

Leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung und tragen Sie zur Einsparung von Reisekosten bei.

Anreise mit der Deutschen Bahn AG:
Erstattet werden die angefallenen Kosten für Hin- und Rückfahrt (Rückfahrkarte). Taxifahrten sind zulässig, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Kosten für die notwendigen Taxifahrten sind zu belegen.

Anreise mit dem Flugzeug:

Erstattet werden diese Kosten nur in Ausnahmefällen. Es bedarf dazu einer Vorabgenehmigung durch die Berufsgenossenschaft.

Angebot der Berufsgenossenschaft!
Die Berufsgenossenschaft bietet für Bahnfahrer ein kostengünstiges Reiseticket an. Bitte machen Sie davon Gebrauch. Bei Bedarf wenden Sie sich spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn an Herrn Bottländer, Tel. 06131/785-371, damit Ihnen das Ticket rechtzeitig zugesandt werden kann. Eine Platzkartenreservierung durch die Berufsgenossenschaft ist nicht möglich. Die Auszahlung der Reisekosten erfolgt bargeldlos. Die Kosten werden von der BG überwiesen.