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EU-Osterweiterung:
Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Europäische Union (EU) steht unmittelbar vor ihrer in Umfang und Vielfalt bislang größten Erweiterung: Zehn Staaten - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowaki-sche Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - werden am 1. Mai 2004 beitreten. Nicht nur für die Institutionen der EU bringt die Erweiterung erhebliche Veränderungen mit sich; auch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, sowie Versicherte und Unternehmen, werden mit einigen Neuerungen konfrontiert.

Entsendungen und medizinische Versorgung

Wesentliche Änderungen ergeben sich im Verhältnis der gesetzlichen Unfallversicherung zu jenen neuen Mitgliedsstaaten, zu denen sie bislang weder über Gemeinschaftsrecht noch über bilaterale Abkommen Beziehungen unterhielt. Das sind die baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen), sowie Malta und Zypern. Für diese Staaten gilt mit ihrem Beitritt eine europäische Verordnung (Nr. 1408/71), die sich unter anderem mit der Entsendung von Arbeitnehmern und deren medizinischer Versorgung befasst. Die Verordnung besagt z.B., dass ein entsandter, im (EU-)Ausland tätiger Arbeitnehmer grundsätzlich in seinem Heimatland sozialversichert bleibt, wenn die Entsendung befristet ist (innerhalb der EU auf 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit).

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Gastland erhalten entsandte Arbeitnehmer gemäß der Verordnung medizinische Leistungen nach dort geltenden Regelungen und dort üblichem Umfang (sog. Sachleistungsaushilfe). Für einen von einem lettischen Unternehmen entsandten und in Deutschland verunfallten Arbeitnehmer bedeutet das beispielsweise, dass er medizinische Leistungen von der deutschen Unfallversicherung erhält, als wäre er hierzulande versichert. Die deutsche Unfallversicherung bekommt die angefallenen Kosten später von lettischer Seite erstattet. Umgekehrt ist sichergestellt, dass auch ein aus Deutschland entsandter Arbeitnehmer (der beispielsweise als Fernfahrer für eine deutsche Spedition in Lettland unterwegs ist), dort nach einem Arbeitsunfall sofort medizinische Hilfe erhält.

Sachleistungen auf dem Niveau des Gastlandes

Hervorzuheben ist, dass die Sachleistungen nach dem Standard des Gastlandes er-bracht werden - d.h. sie können unter Umständen ein anderes Niveau haben als in Deutschland. Über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Wahlleistungen müssten dann selbst bezahlt werden, wofür eine zusätzliche private Versicherung ratsam ist. Unbedingt wird Arbeitnehmern empfohlen, sich vor einer Entsendung bei ihrem Arbeitgeber zu informieren, welche Vordrucke für Sachleistungen in das Gastland mitzunehmen sind.
Da sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz zudem nur auf den Arbeitsbereich bezieht, empfehlen die Berufsgenossenschaften eine private Zusatzversicherung, um den privaten Bereich und gegebenenfalls mitreisende Angehörige abzusichern.
Diese Regelungen gelten ab dem 1.5.2004 auch im Verhältnis zu jenen neuen Mitgliedsstaaten, mit denen die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bisher durch Sozialabkommen verbunden war.

Informationen

Bei Entsendungen aus Deutschland sollten sich die Personalstellen der entsendenden Unternehmen zunächst über die mitzuführenden Vordrucke (z.B. Entsendebescheinigung, Anspruchsbescheinigung auf Sachleistungen) informieren. Die Unfallversicherungsträger helfen gerne mit Auskünften und Informationen weiter. Zum Teil sind diese bereits im Internet abrufbar:

Ein ausführliches Entsende-Merkblatt, das die notwendigen Informationen für Arbeitnehmer und Unternehmer zum Thema bereithält, finden Sie auf dem Entsendemerkblatt auf den Internetseiten des Hauptverbands.

Informationen für Ärzte und Krankenhäuser, die nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer behandeln:


Ferner helfen die für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) je nach Herkunfts-/Zielland der Arbeitnehmer in Auslandsfragen tätigen Verbindungsstellen-BGen, deren Anschriften im Anhang des oben erwähnten Entsende-Merkblattes aufgeführt sind.