
zum Pressearchiv BG aktuel 

Monopol der
Berufsgenossenschaften wirklich auf der Kippe?
Privatisierung
führt nicht zum gewünschten Ziel
Ausgangspunkt:
Klage gegen das Monopol der Berufsgenossenschaften
Ist das Monopol
der Berufsgenossenschaften mit dem europäischen Recht vereinbar?
Mit einer regelrechten Klagewelle nach dem Schrotflintenprinzip,
wie die ausführenden Rechtsanwälte der Bonner Kanzlei
Hümmerich dies selbst bezeichnen, haben sich einige Unternehmerverbände
das Ziel gesetzt, das berufsgenossenschaftliche Monopol in Deutschland
zu kippen und so eine Privatisierung der Unfallversicherung
im gewerblichen Bereich zu erreichen. Der Erfolg blieb bisher aus.
In mehreren Fällen, zuletzt am 20. März 2007 bestätigte
das Bundessozialgericht, dass das deutsche öffentlich-rechtliche
System grundgesetzkonform ist und dem europäischen Wettbewerbsrecht
nicht widerspricht.
Das Landessozialgericht
Sachsen hat in einer durch einen Einzelrichter erfolgten Entscheidung
vom 24. Juli 2007 nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die
Frage vorgelegt, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften mit dem
Europarecht vereinbar ist. Kritiker des Monopols werten dies als
Erfolg. Die Fakten sprechen jedoch eindeutig zugunsten der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland. So hat der EuGH bereits im Jahr
2002 die Vereinbarkeit des Monopols einer solidarisch finanzierten
Unfallversicherung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht
in der vergleichbaren italienischen Unfallversicherung (INAIL) klar
bejaht.
Bedenklich ist
derweil die Kampagne der Kanzlei Hümmerich. Auf einer von ihr
betriebenen Internetseite wird auf das Angebot einer ausländischen
privaten Unfallversicherung hingewiesen. Dieses setzt aber voraus,
dass vorher die Kanzlei Hümmerich mit einer kostenpflichtigen
Klage gegen die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft beauftragt
werde. Zusätzlich werden falsche Hoffnungen geschürt.
Einerseits, weil die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
wenig Aussicht auf Erfolg hat und die Unternehmen letztendlich selbst
die Kosten der Verfahren tragen müssen. Andererseits, weil
ein privates System in der Unfallversicherung nur für einen
geringen Teil der Unternehmen und Betriebe in Deutschland Vorteile
mit sich bringen würde. Die meisten Arbeitnehmer und ein Gros
der Unternehmen würden an einer privaten Unfallversicherung
nur verlieren und höhere Beiträge für geringeren
Schutz zahlen.
Mit den Privaten
wird es billiger?
Befürworter
einer privaten Unfallversicherung erhoffen sich mehr Kundenfreundlichkeit,
weniger Bürokratie und vor allem sinkende Kosten. Internationale
Erfahrungen sprechen aber dagegen, dass es bei gleichen Leistungen
billiger wird, denn Private müssen anders als die Berufsgenossenschaften
Gewinn erzielen und haben Kosten für Marketing und Akquisition.
Daher sind sie insbesondere an guten Risiken wie zum
Beispiel Büroarbeiten interessiert. Bei allen gefährlichen
Arbeiten, von Bauberufen über die Metallverarbeitung bis zu
vielen Servicebereichen ist eine teils drastische Erhöhung
der Beiträge zu erwarten. In den ansonsten privaten Systemen
anderer Länder werden einige Berufe daher immer noch durch
öffentlich-rechtliche Träger versichert, zum Beispiel
die Seeleute in Belgien oder landwirtschaftliche Arbeitnehmer
in Finnland.
Zudem nehmen
private Versicherungen üblicherweise nur Arbeitsunfälle
in ihren Leistungskatalog auf. Die Versicherung der erheblich teureren
Berufskrankheiten lehnen die meisten Gesellschaften ab. Das Risiko
ist zu hoch, der zu erzielende Profit zu gering. Welche Versicherung
etwa übernimmt Berufskrankheiten, die aufgrund der Latenzzeit
in der Vergangenheit entstanden sind, aber erst in der Zukunft zum
Vorschein treten? Wer versichert künftige Erkrankungen, die
erst dann eintreten, wenn es den privaten Versicherer nicht mehr
gibt? Wer versichert einen Arbeitnehmer, der sich eine Berufskrankheit
bei unterschiedlichen Unternehmen zugezogen haben könnte?
Berufskrankheiten
werden daher auch in den privaten Systemen in Portugal, Belgien
und Dänemark von öffentlichen Trägern versichert.
Mit der Folge, dass der Unternehmer neben der Prämie an den
Privatversicherer auch eine an den öffentlichen Berufskrankheitenfonds
zu zahlen hat. Weitere Kostenfaktoren treten hinzu: Wer etwa trägt
die Altlasten? Bei einer Umstellung der gesetzlichen Unfallversicherung
auf private Träger sind in Deutschland bestehende Rentenansprüche
in einer Gesamthöhe von rund 90 Milliarden Euro zu erwarten.
An mindestens
vier Stellen müsste ein Unternehmer nach einer Privatisierung
der gesetzlichen Unfallversicherung also Beiträge abführen:
an seine neue private Unfallversicherung für Arbeitsunfälle,
an einen Fonds, um die Kosten für neu entstehende Berufskrankheiten
zu decken, an einen weiteren Fonds, um die Altlasten abzuzahlen
und an einen privaten Präventionsdienst (ähnlich dem TÜV).
Geringere Kosten
für kleinere und mittlere Unternehmen?
Teurer würde
es vor allem auch für den Mittelstand. In Deutschland und vielen
anderen Ländern haben gerade die kleinen und mittleren Unternehmen
ohne eigene Arbeitsschutzabteilung ungünstigere Unfallquoten
als Großunternehmen. Die kommerziellen Versicherer berechnen
die Prämien jedoch streng nach dem Risiko des einzelnen Betriebs
und nicht einer ganzen Gruppe von Betrieben, wie die Berufsgenossenschaften.
Folge: Zum Beispiel kommt es in Großbritannien vor, dass kleine
Handwerksbetriebe keinen Unfallversicherer gefunden haben. Jetzt
will man eine Reform, aber in die entgegengesetzte Richtung.
Haftungsausschluss
des Unternehmers auch bei den Privaten?
In der Diskussion
um eine Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wird
immer wieder vergessen, dass durch dieses System die Unternehmerhaftpflicht
abgelöst wird. Das heißt: Kein Unternehmer muss Schadensersatzklagen
von erkrankten oder verunfallten Beschäftigten fürchten.
In vielen privaten Systemen ist dies nicht der Fall, so etwa in
Dänemark oder in den USA. Obwohl der Unternehmer Prämien
an Versicherungsgesellschaften und Berufskrankheitenfonds bezahlt,
kann er von einem verletzten Arbeitnehmer vor Gericht auf Schadensersatz
verklagt werden. Gelingt es im Prozess, Fahrlässigkeit des
Arbeitgebers nachzuweisen, kann es für diesen schnell teuer
werden und in schweren Fällen, zum Beispiel bei vielen Berufserkrankungen
(wie etwa bei Asbesterkrankungen) das Unternehmen sogar in den Konkurs
treiben. In Deutschland ist die zivilrechtliche Klage im Verhältnis
Arbeitnehmer-Unternehmer weitgehend ausgeschlossen, weil die Berufsgenossenschaft
die Entschädigung umfassend abdeckt und damit den Unternehmer
von Rechtsstreitigkeiten entlastet.
Weniger Bürokratie,
mehr Kundenfreundlichkeit?
Was bleibt,
ist die Hoffnung auf weniger Bürokratie. Insbesondere
Arbeitsschutzvorschriften werden als überflüssig
kritisiert. Nur: Viele dieser Vorschriften beruhen auf europäischem
Recht und sind in allen EU-Staaten anzuwenden, gleichgültig
wie das Versicherungssystem ausgestaltet ist. Klar ist auch, dass
in allen Systemen die Prämien steigen, wenn viele Arbeitsunfälle
zu entschädigen sind. Arbeitsschutz ist daher auch wirtschaftlich
sinnvoll und ein wichtiges Kostensparelement für Betriebe.
Und Kundenfreundlichkeit?
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und Rehabilitation erhalten die Unternehmer von
ihrer Berufsgenossenschaft alles aus einer Hand. Das
ist in privaten Systemen anders. Beispiel Belgien: Für Arbeitsunfälle
ist der kommerzielle Versicherer zuständig, für Berufskrankheiten
der Berufskrankheitenfonds, für Arbeitsschutz die staatliche
Arbeitsinspektion, für Rehabilitation das Gesundheitswesen,
für berufliche Wiedereingliederung die Arbeitsverwaltung.
Kostenersparnis
durch geringere Verwaltungskosten?
Knapp die Hälfte
aller Ausgaben der Berufsgenossenschaften sind vom Gesetzgeber festgelegte
Renten, deren Höhe sie nicht beeinflussen können. Die
Verwaltungskosten sind dagegen nur ein vergleichsweise kleiner
Kostenfaktor von zehn Prozent. Vergleiche zeigen: bereits heute
beträgt der Anteil der Verwaltungskosten bei der privaten Unfallversicherung
(für Freizeitunfälle) etwa 20 Prozent, der Anteil der
Leistungen hingegen nur 50 bis 60 Prozent. Auch die private Krankenversicherung
hat doppelt so hohe Verwaltungskosten wie die gesetzliche.
Eine private
Unfallversicherung könnte demnach nur dann deutlich günstiger
sein, wenn sie Leistungskürzungen vornimmt und sich auf Branchen
mit geringem Arbeitsunfallrisiko konzentriert. Einige wenige Unternehmen
würden damit tatsächlich einen günstigeren Beitrag
zur Unfallversicherung erzielen können, die meisten Unternehmen
würden aber mehr zahlen als bisher.
Kein Beitrag,
keine Leistung
Während
bei einem gesetzlichen UV-Träger Leistungen auch dann erbracht
werden, wenn das Unternehmen seine Beiträge nicht oder nur
teilweise entrichtet (z.B. bei einer Insolvenz, etc.) würde
bei einer privaten UV die Leistungserbringung - zum Schaden der
Versicherten - entfallen.
|