| |

zum Mitteilungsblatt 

Ausbildung von Ersthelfern
Warum? Wie viele?
Beim Ernstfall im Betrieb spielt der Ersthelfer bis
zum Eintreffen der professionellen Helfer (Rettungsdienst, Notarzt)
genauso wie im Privatbereich eine entscheidende Rolle. Sein rasches
und sachgerechtes Handeln ist für einen Verletzten lebenswichtig
(Abb. 2).
Um bei Arbeitsunfällen eine möglichst schnelle und qualifizierte
Hilfe sicherzustellen, macht die Zucker-Berufsgenossenschaft durch
die Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (BGV
A5: alt VBG 109) den Unternehmen bindende Vorgaben zur Organisation
der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. So trägt
der Unternehmer unter anderem die Verantwortung dafür, dass
Ersthelfer in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Bei
bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mindestens ein ausgebildeter
Ersthelfer zur Verfügung stehen, bei mehr als 20 anwesenden
Mitarbeitern müssen im gewerblichen Bereich mindestens 10 %
in Erster Hilfe ausgebildet sein, im Bereich des Handels und der
Verwaltung 5 %. Es versteht sich dabei von selbst, dass alle Schichten
und Betriebsbereiche bei der Auswahl und der Ausbildung der Ersthelfer
zu berücksichtigen sind.
Die Ausbildung selbst erfolgt in der Regel durch eine der anerkannten
Institutionen in diesem Bereich wie:
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
Malteser-Hilfsdienst
Johanniter-Unfallhilfe
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Aufbau und Inhalt der Lehrgänge sind mit den Berufsgenossenschaften
abgestimmt. Der Grundlehrgang umfasst acht Doppelstunden; dazu gehören
auch Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen nach der Ein-Helfer-Methode.
Um die während des Grundlehrgangs erworbenen Kenntnisse aufzufrischen,
ist eine regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer erforderlich.
Diese erfolgt im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings, das vier Doppelstunden
umfasst und alle zwei Jahre zu absolvieren ist. In diesem Training
werden praktische Maßnahmen der Ersten Hilfe erneut bis zur
sicheren Beherrschung geübt. Außerdem wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung
in der Zwei-Helfer-Methode gelehrt. Da auch praktische Erfahrungen
der Teilnehmer in Notfallsituationen durchgespielt werden sollen,
ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Lehrgangsleiter erforderlich.
Die Kosten für den Grundlehrgang (55,10 DM) und das Erste-Hilfe-Training
(36,70 DM) werden von der Zucker-Berufsgenossenschaft übernommen
und direkt mit dem Ausbildungsträger abgerechnet. Diese Lehrgangsgebühren
sind Pauschalbeträge, so dass darüber hinausgehende Forderungen
auch gegenüber Unternehmen und Teilnehmern ausgeschlossen
sind.
Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Aufwendungen,
wie Fahrtkosten oder ein finanzieller Ausgleich für die aufgewendeten
Zeiten, werden nicht von der Zucker-Berufsgenossenschaft getragen.
ST
|
|
|