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Ausbildung von Ersthelfern
Warum? Wie viele?

Beim Ernstfall im Betrieb spielt der Ersthelfer bis zum Eintreffen der professionellen Helfer (Rettungsdienst, Notarzt) genauso wie im Privatbereich eine entscheidende Rolle. Sein rasches und sachgerechtes Handeln ist für einen Verletzten lebenswichtig (Abb. 2).
Um bei Arbeitsunfällen eine möglichst schnelle und qualifizierte Hilfe sicherzustellen, macht die Zucker-Berufsgenossenschaft durch die Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“ (BGV A5: alt VBG 109) den Unternehmen bindende Vorgaben zur Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. So trägt der Unternehmer unter anderem die Verantwortung dafür, dass Ersthelfer in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Bei bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen, bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern müssen im gewerblichen Bereich mindestens 10 % in Erster Hilfe ausgebildet sein, im Bereich des Handels und der Verwaltung 5 %. Es versteht sich dabei von selbst, dass alle Schichten und Betriebsbereiche bei der Auswahl und der Ausbildung der Ersthelfer zu berücksichtigen sind.

Die Ausbildung selbst erfolgt in der Regel durch eine der anerkannten Institutionen in diesem Bereich wie:
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
Malteser-Hilfsdienst
Johanniter-Unfallhilfe
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.

Aufbau und Inhalt der Lehrgänge sind mit den Berufsgenossenschaften abgestimmt. Der Grundlehrgang umfasst acht Doppelstunden; dazu gehören auch Herz-Lungen-Wiederbelebungsmaßnahmen nach der Ein-Helfer-Methode. Um die während des Grundlehrgangs erworbenen Kenntnisse aufzufrischen, ist eine regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer erforderlich.
Diese erfolgt im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings, das vier Doppelstunden umfasst und alle zwei Jahre zu absolvieren ist. In diesem Training werden praktische Maßnahmen der Ersten Hilfe erneut bis zur sicheren Beherrschung geübt. Außerdem wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Zwei-Helfer-Methode gelehrt. Da auch praktische Erfahrungen der Teilnehmer in Notfallsituationen durchgespielt werden sollen, ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Lehrgangsleiter erforderlich.
Die Kosten für den Grundlehrgang (55,10 DM) und das Erste-Hilfe-Training (36,70 DM) werden von der Zucker-Berufsgenossenschaft übernommen und direkt mit dem Ausbildungsträger abgerechnet. Diese Lehrgangsgebühren sind Pauschalbeträge, so dass darüber hinausgehende Forderungen – auch gegenüber Unternehmen und Teilnehmern – ausgeschlossen sind.
Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Aufwendungen, wie Fahrtkosten oder ein finanzieller Ausgleich für die aufgewendeten Zeiten, werden nicht von der Zucker-Berufsgenossenschaft getragen. –ST–