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Errichtung einer
Auslandsversicherung
Die Vertreterversammlung der Zucker-Berufsgenossenschaft hat zum 01.01.2009 die Errichtung einer Auslandsversicherung als gemeinsame Einrichtung mit der BG Chemie und den Partner-BGen der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung des Wirtschaftslebens wächst die Zahl der Fallgestaltungen, in denen auch bei großzügiger Auslegung der gesetzlichen Ausstrahlungsregelungen in Verbindung mit den bi- und multilateralen Sozialversicherungsabkommen kein Versicherungsschutz mehr besteht. So kann ein Verweilen des Arbeitnehmers über den grundsätzlich befristeten Entsendezeitraum hinaus notwendig sein oder es kann die Arbeitsaufnahme bei bzw. die (vorübergehende) Eingliederung in ein ausländisches Tochterunternehmen erforderlich werden mit der Folge, dass der Versicherungsschutz entfällt; dies betrifft insbesondere Nicht-Abkommensstaaten wie USA, China sowie verschiedene südamerikanische und osteuropäische Staaten.
Das SGB VII sieht die Möglichkeit zur Einrichtung einer Auslandsversicherung vor, an der sich die Unternehmen auf Antrag beteiligen können. Die Auslandsversicherung kommt in den Fällen zum Tragen, in denen Personen im Ausland nicht über die gesetzliche Pflichtversicherung des SGB VII abgedeckte Unfälle erleiden, z. B., wenn kein Entsendetatbestand gegeben ist bzw. über die für die übrigen Sozialversicherungszweige zuständige Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Um den Mitgliedsunternehmen bereits vor dem Fusionszeitpunkt der BG RCI das Angebot der Auslandsversicherung eröffnen zu können, wird die Auslandsversicherung ab dem 01. Januar 2009 als gemeinsame Einrichtung mit der BG Chemie, die langjährig eine eigene Auslandsversicherung betrieben und die Federführung bei der gemeinsamen Auslandsversicherung hat, geführt werden.
Grundlage für die Auslandsversicherung sind die „Richtlinien für die gemeinsame Auslandsversicherung“, die Sie nach der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt unter www.bgchemie.de abrufen können. Ebenso finden Sie dort weitere Informationen in der Leitlinie „Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“.
Wenn Sie ins Ausland entsandte Beschäftigte Ihres Unternehmens zur Auslandsversicherung anmelden möchten oder nicht sicher sind, ob solche Beschäftigte dem Versicherungsschutz unterliegen, können Sie auf der o.g. Internet-Seite ein Anmelde-Formular ausdrucken und an die BG Chemie, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg, oder an twelker@bgchemie.de oder an die LIBG senden. Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob der Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht fortbesteht oder erst durch die Aufnahme in die Auslandsversicherung herbeigeführt werden kann.
Die Beschlussfassung der Vertreterversammlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mitgliedschaft/Beitrag (06131 / 785 364), E-Mail: beitragsabteilung@lpz-bg.de.
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