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Messtechnischer
Dienst
Treten am Arbeitsplatz gefährliche Stoffe in der Luft auf oder
besteht eine Exposition durch Lärm, ist nachzuprüfen, ob
gesetzlich vorgegebene Grenzwerte eingehalten sind.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann sich der
Unternehmer externer Dienste bedienen.
Im Vorfeld berät Sie auch die Zucker-Berufsgenossenschaft, die
für Überwachungsaufgaben einen eigenen Messtechnischen Dienst
besitzt.
Ansprechpartner

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