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Beitragsnachlässe und Beitragszuschüsse
Das Beitragsausgleichsverfahren ist gesetzlich vorgeschriebenes Element
der Beitragsberechnung.
Danach werden für die einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung
der anzuzeigenden Arbeitsunfälle (Berufskrankheiten und Wegeunfälle
bleiben unberücksichtigt) Nachlässe zum Beitrag bewilligt
oder Zuschläge zum Beitrag auferlegt.
Sinn des Beitragsausgleichsverfahrens ist es, einen materiellen Anreiz
zu Maßnahmen der Vermeidung von Arbeitsunfällen zu schaffen
und so den Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften zu unterstützen.
Unternehmen mit unterdurchschnittlichen Belastungen durch Arbeitsunfälle
(Einzelbelastung) erhalten einen Beitragsnachlass bis zu 50% des Regelbeitrages.Unternehmen
mit überdurchschnittlicher Einzelbelastung müssen dagegen
mit einem Beitragszuschlag bis zu 60% des Regelbeitrages rechnen.
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