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Gefahrtarif der Zucker - Berufsgenossenschaft

Informationen zum Gefahrtarif:
In ihrer Sitzung am 26.01.2005 hat die Vertreterversammlung der Zucker-Berufsgenossenschaft nach Ablauf der Geltungsdauer des seit 1999 geltenden Gefahrtarifs einen ab dem Jahr 2005 verbindlichen Gefahrtarif beschlossen, der erstmals in dem Beitragsbescheid im April 2006 herangezogen wird.


Gefahrtarif download
Gefahrtarifstellen
Gewerbszweige
Gefahrklassen
1
Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien
5,0
2
Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und
ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker
3,6
3
Kaufmännischer und verwaltender Teil
der Unternehmen
0,5


Der Gefahrtarif hat den Zweck, für die einzelnen Unternehmenszweige eine möglichst gerechte Bemessung der Beiträge nach dem Grad der Unfallbelastung zu gewährleisten.
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen und diesen in gewissen Abständen (in der Regel alle sechs Jahre) zu überprüfen.
Bei der Aufstellung werden Betriebe, die sich fachlich und hinsichtlich ihrer Unfallbelastung gleichen, zu Unternehmenszweigen zusammengefasst. Die im Gefahrtarif den einzelnen Gefahrtarifstellen zugeordneten Unternehmenszweige erhalten die statistisch errechneten Gefahrklassen, die die unterschiedlichen Unfallgefahren in den einzelnen Unternehmenszweigen ausdrücken und einen der drei Faktoren der Beitragsberechnung (Beitrag) Link darstellen.

Dem Gefahrtarif liegt zur Ermittlung der statistischen Grundlagen ein siebenjähriger Beobachtungszeitraum zu Grunde. Bei der Bildung der Gefahrklassen ist das bewährte Eckwertgefahrklassensystem (Umrechnung auf der Basis der Eckwertgefahrklasse 5,0 in Gefahrtarifstelle 1) verwendet worden, das eine Vergleichbarkeit der Umlageziffern über die einzelnen Gefahrtarifperioden gewährleistet.