| |
Gefahrtarif der Zucker - Berufsgenossenschaft
Informationen zum Gefahrtarif:
In ihrer Sitzung am 26.01.2005 hat die Vertreterversammlung der Zucker-Berufsgenossenschaft
nach Ablauf der Geltungsdauer des seit 1999 geltenden Gefahrtarifs
einen ab dem Jahr 2005 verbindlichen Gefahrtarif beschlossen, der
erstmals in dem Beitragsbescheid im April 2006 herangezogen wird.
|
Gefahrtarif download
|
|
|
Gefahrtarifstellen
|
Gewerbszweige
|
Gefahrklassen
|
|
1
|
Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien
|
5,0
|
|
2
|
Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig
und
ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker
|
3,6
|
|
3
|
Kaufmännischer und verwaltender Teil
der Unternehmen
|
0,5
|
Der Gefahrtarif hat den Zweck, für die einzelnen Unternehmenszweige
eine möglichst gerechte Bemessung der Beiträge nach dem
Grad der Unfallbelastung zu gewährleisten.
Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrtarif
aufzustellen und diesen in gewissen Abständen (in der Regel alle
sechs Jahre) zu überprüfen.
Bei der Aufstellung werden Betriebe, die sich fachlich und hinsichtlich
ihrer Unfallbelastung gleichen, zu Unternehmenszweigen zusammengefasst.
Die im Gefahrtarif den einzelnen Gefahrtarifstellen zugeordneten Unternehmenszweige
erhalten die statistisch errechneten Gefahrklassen, die die unterschiedlichen
Unfallgefahren in den einzelnen Unternehmenszweigen ausdrücken
und einen der drei Faktoren der Beitragsberechnung (Beitrag)
darstellen.
Dem Gefahrtarif liegt zur Ermittlung der statistischen Grundlagen
ein siebenjähriger Beobachtungszeitraum zu Grunde. Bei der Bildung
der Gefahrklassen ist das bewährte Eckwertgefahrklassensystem
(Umrechnung auf der Basis der Eckwertgefahrklasse 5,0 in Gefahrtarifstelle
1) verwendet worden, das eine Vergleichbarkeit der Umlageziffern über
die einzelnen Gefahrtarifperioden gewährleistet.
|
|
|