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Anmeldeverfahren
Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft zuzuordnen.
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt es zunächst,
wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich folgende Angaben
machen:
Bezeichnung und Anschrift des
Unternehmens;
Beginn der Unternehmenstätigkeit (Zeitpunkt der Eröffnung
des Unternehmens bzw.
Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende Arbeiten für das
Unternehmen aufgenommen haben);
Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ohne den Unternehmer).
Sie erhalten dann von uns weitere Unterlagen für
die Anmeldung Ihres Unternehmens sowie über die gesetzliche Unfallversicherung.
Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die
Unternehmensbeschreibung
zusenden.
Von uns erhalten Sie dann den
Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein)
sowie
Veranlagungsbescheid (Einstufung Ihres Unternehmens in
eine Gefahrklasse).
Hinweis:
Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer besteht ab Aufnahme
der Tätigkeit
(also nicht erst ab Anmeldung oder Zugang des Mitgliedsscheins).
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