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Arbeitsunfälle
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen
gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der
Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit
von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft
durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1000
Vollarbeiter

| Jahr
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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2005
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2006
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2007 |
2008
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Arbeitsunfälle
pro 1000 Vollarbeiter
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17,7
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16,1
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15,9
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11,9
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11,5
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11,7
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10,6
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14,4
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11,6 |
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Vollarbeiter:
Diese statistische Rechengröße (jährlich festgelegt vom Statistischen
Bundesamt) dient zur Berechnung der Unfallquote. Ein Vollbeschäftigter
entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person
in der gewerblichen Wirtschaft geleisteten Jahresarbeitszeit. Die
Verwendung der Vollbeschäftigtenzahl ist vorteilhaft, da sie Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse,
Kurzzeitbeschäftigungsverhältnisse sowie sonstige Arbeitsverhältnisse,
aber auch Überstunden beinhaltet.
Unfallquote:
Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die
Arbeitsunfälle auf je 1000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis
dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote
liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen
der Beschäftigungszahlen innerhalb eines Gewerbezweiges.
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