| |
|
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten |
| |
|

Arbeitsunfall
Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei
ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.
|
| |
 |

Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Krankengeld?
Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen
ist, wird Ihnen von der Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld
gezahlt. Es ist das Krankengeld der Berufsgenossenschaften,
wird aber von den Krankenkassen ausgezahlt. Es beträgt
80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts,
darf aber nicht höher sein als das regelmäßige
Nettoentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
|
| |
 |

Zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall
auch entstandene Sachschäden?
Die Berufsgenossenschaften treten für Gesundheitsschädigungen
oder Beschädigungen von Hilfsmitteln ein. So wird zum
Beispiel eine Brille ersetzt.
|
| |
 |

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente?
Wenn nach Abschluss aller Reha-Maßnahmen eine andauernde
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent
besteht, zahlen die Berufsgenossenschaften eine Verletztenrente.
Sie richtet sich nach dem letzten Jahresbruttoverdienst, von
diesem Betrag zwei Drittel das ist eine Vollrente.
Davon wiederum errechnen sich die Teilrenten. Sterben Versicherte
in Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten,
werden Hinterbliebenenrente und Sterbegeld an den überlebenden
Ehegatten und die Waisen gewährt.
|
| |
 |

Was ist zu tun, wenn sich nach einem schweren Arbeitsunfall,
für den bereits eine Rente gezahlt wird, der Gesundheitszustand
des Unfallverletzten verschlechtert?
Der Unfallverletzte sollte unverzüglich einen Verschlimmerungsantrag
stellen. Gegebenenfalls wird ein neues ärztliches Gutachten
erstellt, so dass es möglicherweise zu einer höheren
Rentenzahlung kommt. Frage: Wie lange wird eine Unfallrente
gezahlt? Antwort: Wenn nach Abschluss der Heilbehandlung festgestellt
wird, dass eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit
von mindestens 20 Prozent vorliegt, wird eine Verletztenrente
gezahlt. Die Grundlage der Berechnung ist der letzte Jahresarbeitsverdienst.
Die Vollrente beträgt zwei Drittel dieses Verdienstes,
die Verletztenteilrente entspricht dem jeweiligen Grad der
Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Rente wird bei Fortdauer
der Minderung der Erwerbsfähigkeit bis zum Lebensende
in voller Höhe gezahlt, d.h. auch über das 65. Lebensjahr
hinaus. In bestimmten Fällen kann es allerdings sein,
dass die Altersrente gekürzt wird. Auskünfte dazu
erteilen die Rentenversicherungsträger.
|
| |
|
|