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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten |
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Allgemeiner Versicherungsschutz
Was muss ich tun, um mich als Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft
zu versichern?
Sie müssen gar nichts tun. Jeder, der in einem Arbeits-,
Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes
versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht
auf Alter, Geschlecht, Familienstand und Lohn.
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Wie hoch sind für mich als Arbeitnehmer die Beiträge?
Anders als in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
allein von den Unternehmen gezahlt.
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Auf was erstreckt sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle
sowie Berufskrankheiten.
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Wer ist für den Arbeitsschutz in den Betrieben verantwortlich?
Für den Arbeitsschutz, d.h. für Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist ausschließlich
der Arbeitgeber verantwortlich. Die Berufsgenossenschaften
beraten ihn in Fragen des Arbeitsschutzes und prüfen,
ob die notwendigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
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Sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn die Arbeitgeber
keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten?
Ja, der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht darauf,
ob der Betrieb die Beiträge zu einer Berufsgenossenschaft
gezahlt hat.
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Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Schmerzensgeld?
Nein, das sieht der Gesetzgeber nicht vor.
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Stehen 400-Euro-Kräfte unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung?
Selbstverständlich sind diese Arbeitsverhältnisse
auch versichert. Das gilt auch für Nebenjobs.
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Mein Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.
Nun habe ich eine Aushilfe eingestellt. Ändert sich dadurch
etwas für mich?
Wird von Ihnen Personal eingestellt, brauchen Sie dies nicht
in jedem einzelnen Fall bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Die Beschäftigten, ob auf Dauer oder nur kurzfristig
eingestellt, müssen aber im jährlichen Entgeltnachweis
aufgeführt werden. Die Entgelte dieser Beschäftigten
werden bei der nächsten Beitragsberechnung berücksichtigt.
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Bin ich als Selbstständiger auch in der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert?
Nicht automatisch. Bei manchen Unfallversicherungsträgern
sind Unternehmer (und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten)
kraft Gesetz oder Satzung versichert. Bei anderen können
sie sich freiwillig versichern.
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